Vereins-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für

Vereine inklusive Obmann, Stellvertreter, Vereinsmitglieder

Eine Haftpflichtversicherung für den Verein dient dazu, Personenschäden oder Sachschäden zu übernehmen, die der Obmann, sein Stellvertreter oder die Vereinsmitglieder anderen zufügen.

Die Vereinshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie in diesen Fällen abgesichert sind. In den meisten Fällen gibt es eine Privathaftpflichtversicherung des jeweiligen Verantwortlichen für den Schaden. Auch wenn eine solche Versicherung des jeweiligen Verantwortlichen besteht, ist diese in den meisten Fällen nicht ausreichend. Daher ist es dringend zu empfehlen, eine Vereinshaftpflichtversicherung zusätzlich abzuschließen.

  • Schadensersatzforderung eines geschädigten Dritten
  • Prüfung und ggf. Abwehr einer Behauptung, einen Personen- oder Sachschaden erlitten zu haben
  • Übernahme der finanziellen Belastung im Falle eines Personen- oder Sachschadens
  • Versicherung eines rechtlichen Angriffs auf den Verein, wenn eine Person aufgrund dessen Nachlässigkeit zu Schaden kam
  • Begleitung bei der Bewertung & Regulierung von Schadensersatzansprüchen, die an den Verein, Obmann, Stellvertreter oder Vereinsmitglieder gerichtet werden

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

BSO- Versicherungsberatung Held & Held

Hauptstraße 25

2535 Guntramsdorf
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